Mediation kurz erklärt

Was ist Mediation?

Mediation ist ein Verfahren der Konfliktbearbeitung, bei dem ein unparteilicher Dritter (Mediator) die Beteiligten darin unterstützt, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst, was sie klären und wie sie in Zukunft miteinander umgehen wollen.

Für welche Konflikte ist Mediation geeignet?

  • In der Ehe, Familie, mit Kindern, unter Erben
  • zwischen Nachbarn, Stockwerkeigentümern
  • mit Mietern und Vermietern
  • in der Schule und am Arbeitsplatz
  • zwischen Vertragsparteien und Unternehmen
  • im öffentlichen Raum (Bauten, Umwelt)
  • zwischen Geschädigten und Versicherungen
  • zwischen unterschiedlichen Kulturen
  • bei Straftaten
  • ... und überall dort, wo gemeinsame Interessen vorhanden sind und es neben der Sache auch um Gefühle geht.

Wie läuft eine Mediation ab?

Der Ablauf einer Mediation ist in der Regel wie folgt strukturiert:

(1) Vorbereitung / Auftragsklärung / Arbeitsbündnis (bei Mediati-ON kostenlos)

(2) Informations- und Themensammlung

(3) Klärung der Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten

(4) Kreative Ideensuche / Optionen bilden

(5) Bewerten und Auswahl der Optionen, Verhandlungen

(6) Entwerfen einer Vereinbarung, Machbarkeit prüfen, unterzeichnen

 

Welche Regeln gelten in der Mediation?

Massgebend sind die Berufsregeln des Dachverbandes. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Vertraulichkeit: Die Beteiligten und die Mediationsperson verpflichten sich zu Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche
  • Offenheit: wichtige Informationen sollen offengelegt werden
  • Selbstbestimmung: Die Mediationsperson hat keine Entscheidkompetenz in der Sache
  • Verletzungen vermeiden: Unterbrechungen, Beschimpfungen etc. sind hinderlich für den Prozess
  • Neutralität des Mediators: Die Mediationsperson darf keine eigenen Interessen im Fall haben und keine Partei bevorzugen. Er verpflichtet sich in einem allfälligen Prozess nicht auszusagen, und keine Beteiligten als Anwalt zu vertreten
  • Freiwilligkeit: Ein Abbruch der Verhandlungen ist jederzeit möglich, wenn eine Partei (inkl. Mediator) keinen Sinn mehr in der Fortsetzung erkennen kann

Was kostet eine Mediation, wie lange dauert sie?

Die Kosten der Mediation und die Aufteilung werden im Voraus ausgehandelt. Der Verband kennt keine Honorarbestimmungen. Die Stundenansätze bei Mediati-ON liegen bei CHF 150.-/h (im Fall von Co-Mediation  - d.h. Mitwirkung eines zweiten Mediators bzw. einer zweiten Mediatorin  - Fr. 250/h). Üblicherweise werden die Kosten von beiden Parteien je zur Hälfte getragen (Abweichungen sind in gegenseitiger Absprache möglich). Die Dauer hängt von der Komplexität des Falles und der Verhandlungsbereitschaft der Parteien ab. Die Mehrzahl der Mediationen dauert zwischen 2 und 5 Sitzungen. Die Erfolgsquote liegt im Durchschnitt über 70 %. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherungen haben, können Sie dort die Kostenübernahme beantragen.

 

Mediation im Zivilprozess

Mediation ist nicht nur jederzeit ausserhalb eines Gerichtsverfahrens möglich, sondern ist auch im Zivilprozess (nach Art. 213 - 218 der Schweizerischen Zivilprozessordnung) vorgesehen: entweder anstelle des Schlichtungsverfahrens beim Friedensrichter bzw. der Friedensrichterin oder jederzeit auf gemeinsamen Antrag  der Parteien während des Gerichtsverfahrens  (vgl. dazu die ausführlichen Informationen zum Thema "Mediation" mit Merkblättern auf der Website der Gerichte Zürich).